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Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.08.2020

Vortrag des Magistrats

Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel

Details im PARLIS M_123_2020
09.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_1191-2_2020
26.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_6754_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2020, OF 1191/2 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. ein Konzept inkl. bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten. 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann.

Begründung:

Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der M 123, S. 5 selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über an der Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6754 2020 Die Vorlage OF 1191/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und LINKE.