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Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Betreff: Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4424 (M 47) I. Der Vorplanung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne GVFG/ MobiFöG ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 10.870 T€ geschätzt wird, b) für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 11 T€ verausgabt wurden. IV. Die Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ werden bewilligt und freigegeben. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zum gemeinsamen Antrag der CDU-, SPD- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.06.2019, NR 895, im Kontext mit den Vorschlägen der Initiative "Radentscheid Frankfurt" ist der Magistrat aufgefordert, eine Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege entlang der Bockenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur mit Priorität weiterzuverfolgen. Vergleichbare Anregungen zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße hatte der Ortsbeirat 2 bereits in seinen Anregungen OM 4530/2015 und OM 1075/2017 formuliert. Der Magistrat ist gebeten, im Rahmen der Planung die Auswirkungen des Wegfalls jeweils eines Richtungsfahrstreifens bzw. der separaten Abbiegesuren an Knotenpunkten im Streckenverlauf zu prüfen und darzulegen. B Alternativen Alternativ zu der im Abschnitt C beschriebenen Lösung wurde eine Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau (Radfahrstreifen) untersucht. Aufgrund der zu erwartenden Problematik des widerrechtlichen Beparkens durch Kfz (Lieferverkehre etc.) und anzunehmender Konflikte mit Baumwurzelverläufen im Fall der dazu notwendigen Fahrbahnverbreiterung wurde dieser Lösungsansatz in der Abstimmung verworfen. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wurde ein Lösungsansatz, der zwar regelwerkskonforme, aber unterhalb der mit Beschluss § 4424/2019 vorgegebenen Radwegbreiten vorsah, da hiermit keine strukturellen Verbesserungen für den Radverkehr in dem hier angestrebten Umfang erreichbar gewesen wären. C Lösung Die Fachämter einigten sich auf einen Lösungsansatz, der zur Schaffung anforderungsgerechter Radverkehrsanlagen eine Reduzierung des vorhandenen Fahrbahnquerschnitts mit derzeit drei Fahrstreifen auf durchgängig zwei Fahrstreifen im Regelquerschnitt vorsieht. Die Fahrbahnbreite beträgt künftig 6,50 m mit zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite. Separate Linksabbiegefahrstreifen in den signalisierten Knotenpunkten entfallen dadurch (Ausnahme: Knoten Bockenheimer Landstraße/Mendelssohnstraße). Die vorgelegte Planung umfasst auf einer Länge von ca. 1.200 m vorwiegend die Verkehrsflächen zwischen den beiden bestehenden Baumreihen, hinzu kommen Anpassungen in den Knotenpunkten. Die Knotenpunkte mit der Zeppelinallee/Senckenberganlage und mit der Bockenheimer Anlage sind nicht Bestandteil der Planung. Der Zweirichtungsradweg östlich des Kettenhofweges wurde erst im Jahr 2013 im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Anlage baulich hergestellt und wird - ebenso wie ein vorhandenes Radfahrstreifenteilstück in der Gegenrichtung - unverändert übernommen. Radverkehr Die vorgelegte Planung sieht auf der kompletten Länge durchgängig auf beiden Seiten 2,30 m breite Radwege vor. Dieses Maß entspricht der mit Beschluss § 4424/2019 vorgegebenen Regelbreite für Radwege. Im Gegensatz zu den bestehenden Radwegen, die zwischen den Einfassungen des Baumbestandes und der Fahrbahn 1,50 bis 1,55 m breit sind, erhalten die geplanten Radwege zusätzlich erforderliche Abstandsflächen, sowohl zu der jeweils angrenzenden, baulich teilweise erhöht eingefassten Grünanlage (0,25 m), als auch 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. An Knotenpunkten bzw. Fußgängerfurten, an denen die Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird, erfolgt der Übergang zwischen Radweg und Radfahrstreifen möglichst nah an der angrenzenden Fußgängerfurt. Dadurch sollen Flächen auf Fahrbahnniveau parallel zur Fahrbahn vermieden werden, die zum widerrechtlichen Beparken durch Lieferdienste etc. genutzt werden könnten. Die Verknüpfung mit dem angrenzenden Straßennetz wird dem Radverkehr an den signalisierten Knotenpunkten neben dem Rechtsabbiegen über indirektes Linksabbiegen ermöglicht. Die nicht signalisierten angrenzenden Straßen, auf denen überwiegend Einbahnstraßenregelungen gelten, bleiben weiterhin, wie bereits im Bestand, für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Am Knotenpunkt (KP) mit Zeppelinallee/Senckenberganlage orientiert sich die Planung am Bestand. Sie sieht für den von Süden über die Senckenberganlage kommenden Radverkehr, der in Richtung Westen in die Bockenheimer Landstraße abbiegen möchte, am Aufstellbereich für das indirekte Linksabbiegen einen baulichen Schutz gegenüber dem dort rechts abbiegenden motorisierten Verkehr mittels einer kleinen Linse vor. Da entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4424/2019, auch die Fuß- und Radverkehrsführung am KP Bockenheimer Landstraße/Zeppelinallee zu überprüfen ist, können sich künftig in diesem Bereich weitere Änderungen ergeben. Für die viel befahrene Relation Schwindstraße - Siesmayerstraße erhält der Radverkehr die Möglichkeit, nach dem Queren des Platzbereiches zwischen Schwindstraße und Mendelssohnstraße über die Fußgängerfurt in der Mendelssohnstraße den dortigen Aufstellbereich zu erreichen. Von dort aus quert er mit dem Radverkehr aus der Mendelssohnstraße die Bockenheimer Landstraße und fährt in die Siesmayerstraße ein. Für die Gegenrichtung erhält der aus der Siesmayerstraße bzw. der von Osten entlang der Bockenheimer Landstraße kommende Radverkehr auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße eine Absenkung, sodass er an dieser Stelle die Fahrbahn querend in die Schwindstraße einfahren kann. Grünanlagen (Alleenbestand/Solitärbäume) Der zu beiden Seiten der Fahrbahn- und Radwegeflächen vorhandene Baumbestand bildet eine Allee. Diese ist gemäß § 30 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG gesetzlich geschützt. Eingriffe in Alleen sind demnach grundsätzlich zu vermeiden; sollten Eingriffe dennoch planerisch erforderlich sein, ist ein Ausgleich erforderlich, z. B. durch die Ergänzung/Erweiterung der Allee. Die Planung bedingt die Aufgabe eines Baumstandortes, sieht jedoch, vorbehaltlich einer Trassenverträglichkeitsprüfung, insgesamt sechs Neupflanzungen vor. In der weiterführenden Planung wird geprüft, ob noch weitere Baumstandorte möglich sind. Des Weiteren sieht die Planung Erweiterungen der Grünflächen vor, zum einen durch Anpassungen an den enger gefassten Straßeneinmündungen, zum anderen durch Vergrößerungen der vorhandenen Baumscheiben auf ein einheitliches Maß von 3 m mal 3 m. Die vorhandenen Einfassungen der Pflanzbeete werden durchgehend erneuert. Knotenpunkte/ Einmündungen Um die Fuß- und Radverkehrsquerungslängen zu reduzieren, werden an den Straßeneinmündungen die Bordverläufe durch kleine Kurvenradien, soweit möglich, enger gefasst. An den unsignalisiert einmündenden Straßen sind Geh-/Radwegüberfahrten vorgesehen. Sowohl die Fuß- als auch die Radverkehrsführung erfolgt dadurch höhenmäßig durchgehend auf Gehwegniveau. Gehwegflächen Die Planung sieht vor, die Gehwegflächen zwischen den vorhandenen Grünflächen und den angrenzenden Privatflächen im Grundsatz ohne Eingriffe zu erhalten. An den Knotenpunkten und Einmündungen entstehen in der Regel durch Einengungen der Fahrbahnen sowie Entfall nicht benutzungspflichtiger Radwege zusätzliche Gehwegflächen. Um den beplanten Straßenabschnitt einheitlich zu gestalten, erhalten alle Gehwegflächen einen neuen Belag. ÖPNV Die Bushaltestellen des Linienverkehrs werden barrierefrei ausgebaut. Haltestellen, die bereits barrierefrei ausgebaut sind, werden an die neue Bordführung angepasst. Die Nachtbushaltestelle "Alte Oper" kann nicht mit einem Bussonderbord ausgebaut werden, da dieser Bereich als Aufstellfläche der Feuerwehr zur Sicherstellung der Anleiterbarkeit/des "zweiten Rettungsweges" dient. Hier werden lediglich Leitelemente für Sehbehinderte vorgesehen. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) betreibt derzeit für den barrierefreien Zugang zu der unterhalb der Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße gelegenen Stadtbahnhaltestelle "Westend" das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung einer Aufzugsanlage. Die Aufzugsanlage befindet sich gemäß der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019, § 4647 (M 109), beschlossenen Planung auf einer Mittelinsel in der Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße in Höhe der Myliusstraße. Die Planungen der Aufzugsanlage sowie der Radverkehrsführung wurden aufeinander abgestimmt. Die eingetragenen entfallenden vier Baumstandorte sind bedingt durch die Planung der Aufzugsanlage und wurden bereits mit o. g. Beschluss genehmigt. Die in der Mendelssohnstraße gelegene Bushaltestelle "Schubertstraße" Richtung Kettenhofweg befindet sich zum überwiegenden Teil im Planungsbereich. Derzeit wird im Rahmen des Programmes zum barrierefreien Bushaltestellenausbau "E3-2019" geprüft, ob an der derzeitigen Position die An- und Abfahrbarkeit einer barrierefrei auszubauenden Haltestelle möglich ist. Sofern hierfür der Nachweis erbracht werden kann, wird die im Rahmen des E3-2019 zu erarbeitende Planung nachrichtlich übernommen und die Maßnahme "Bockenheimer Landstraße" um den Haltestellenausbau erweitert. Anderenfalls wird die derzeitige Fläche der Busbucht der angrenzenden Platzfläche zugeschlagen und die Bushaltestelle barrierefrei an anderer Stelle errichtet. Branddirektion - zweiter Rettungsweg Um den Abstand zu den Gebäuden für die erforderliche Anleiterbarkeit gegenüber dem Bestand nicht zu vergrößern, werden die Nebenflächen für Einsatzfahrzeuge überfahrbar ausgebildet. Querungsmöglichkeiten Alle signalisierten Fußgängerquerungen wurden hinsichtlich der Realisierbarkeit der Maßnahmen zur Barrierefreiheit gemäß dem städtischen Arbeitsplan geprüft und werden in der weiteren Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt. In Höhe der Schumannstraße ist für den Fuß- und vorwiegend Radverkehr als zusätzliche Querungsmöglichkeit eine Mittelinsel vorgesehen. Aufgrund der geringen Abstände zu benachbarten gesicherten, signalisierten Querungen und der absehbar höheren Gefährdung sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen wird die Querung an dieser Stelle nicht barrierefrei angebunden. Lieferverkehr In der Bockenheimer Landstraße findet regelmäßig Lieferverkehr in Richtung der anliegenden Bürogebäude, des Einzelhandels und der Gastronomiebetriebe statt. Bereits heute stehen dem andienenden Verkehr keine Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung - gleichwohl begünstigt der gegenwärtig dreistreifige Fahrbahnquerschnitt die Andienung durch das (verbotswidrige) Halten auf dem äußeren Fahrstreifen v.a. dort, wo im Bestand zwei Richtungsfahrstreifen vorhanden sind. Zahlreiche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße verfügen über Zu- und Ausfahrten auf Privatgrund, über die heute schon und auch künftig Lieferverkehr abgewickelt werden kann. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in den abzweigenden bzw. einmündenden Nebenstraßen Lieferzonen - gleichwohl zu Lasten der Stellplatzkapazitäten für anderweitigen ruhenden Verkehr - anzuordnen. Zur Andienung des REWE-Marktes kann in der Myliusstraße eine Lieferzone für Lkw (7,5 t) eingerichtet werden. Verkehrssimulation Die vorliegenden Zwischenergebnisse der Verkehrssimulation zeigen tendenziell, dass mit Wegnahme einer Fahrspur (Richtungsfahrstreifen und Linksabbiegestreifen an Knotenpunkten) das derzeit vorhandene Verkehrsaufkommen nicht mehr in der gleichen Verkehrsqualität wie im Bestand abgewickelt werden kann. Dieses gilt v. a. für die West-Ost Richtung, in der deutlich längere Reisezeiten, vor allem während der morgendlichen Spitzenstunde, zu erwarten sind. Die Qualität der Verkehrsabwicklung/des Verkehrsflusses in Ost-West Richtung entspricht dagegen etwa dem heutigen Niveau. Ausgehend von einer gleichbleibenden Verkehrsbelastung im MIV sind daher Verkehrsverlagerungen auf andere Streckenabschnitte zu erwarten. Eine Entlastungswirkung durch Verkehrsverlagerungen im Modal Split auf den ÖPNV oder den Radverkehr durch eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich ist kaum quantifizierbar, in der Simulation daher nicht berücksichtigt, gleichwohl aber anzunehmen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden im Hinblick auf eine Anpassung der Signalsteuerung Möglichkeiten der Kapazitätssteigerung - z. B. eine Aufhebung der Phasentrennungen der Hauptrichtungen mit Linksabbiegern, die den Gegenstrom durchsetzen müssten - geprüft. D Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand Febr. 2020) 10.494,41 € 2020: 250.000,00 € 2021: 250.000,00 € 2022: 250.000,00 € 2023: 250.000,00 € 2024: 249.505,59 € Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung werden auf ca. 10.870.000,- € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Verkehrsflächen 4.398.000,00 € Radwege incl. Sicherheitstrennstreifen, b = 3,30 m 2 x 3,30 m = 6,60 m x 1.200 m = 7.920 m2 x 300,- €/m2 = 2.376.000,- € "Restfahrbahn" 13,0 - 6,6 m = 6,40 x 1.200,- € = 7.680 m2 x 150,- €/m2 = 1.152.000,- € Knotenpunktflächen ca. 1.000 m2 x 150,- €/m2 = 150.000,- € Gehwegflächen ca. 9.000 m2 x 80,- €/m2 = 720.000,- € 1.2 Lichtsignalanlagen (Technik/ Tiefbau) 1.800.000,00 € 1.3 Grünflächenamt (Anpassungen der Baumbeete) 100.000,00 € ------------------------ Baukosten netto 6.298.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Bereits verausgabte Kosten 10.494,41 € Gesamthonorar brutto (gerundet) Honorar nach HOAI Lph. 3-9, Koordinierung der Werke, Werksmitteilung, Trassenplanung, Erstellung Verkehrsphasenpläne, Umbauzuschlag 10% 594.000,00 € 2.2 Gutachten, Kampfmittel, SiGeKo, Vermessung, Kleinleistungen, etc. 4% anrechenbare Kosten (446.000 € - 3.867,60 € bereits verausgabt) 442.132,40 € Verkehrssimulation (39.600 € - 6.626,81 € bereits verausgabt) 32.973,19 € Busumleitungsverkehre 180.000,00 € ------------------------ Baunebenkosten brutto 1.259.600,00 € Baunebenkosten brutto - gerundet 1.260.000,00 € 3 Konjunkturzuschlag 25 % 1.574.500,00 € Gesamtprojektkosten netto 9.132.100,00 € Mehrwertsteuer 19 % 1.735.099,00 € Gesamtprojektkosten brutto 10.867.199,00 € Gesamtprojektkosten brutto (gerundet) 10.870.000,00 € Anlage _Lageplan_Blatt_1-2 (ca. 6,3 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_3-4 (ca. 5,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 09.10.2020, OF 1191/2 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6754 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.08.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 123 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisonsberichts) FRANKFURTER (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6642, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1
Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1191/2 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. ein Konzept inkl. bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten. 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der M 123, S. 5 selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über an der Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6754 2020 Die Vorlage OF 1191/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und LINKE.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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