Die Grunderneuerung der Bockenheimer Landstraße für Anwohnende und alle Verkehrsteilnehmenden während und nach der Baumaßnahme optimieren
Zusammenfassung
Der Antrag zur Grunderneuerung der Bockenheimer Landstraße zielt darauf ab, die Verkehrsführung während und nach der Baumaßnahme zu optimieren. Dies soll durch die Minimierung von Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine langfristige Erhaltung der Verkehrsanbindung und eine Verbesserung des Verkehrsflusses.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Punkte bei der weiteren Planung und der Ausführung der Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
- Die Bockenheimer Landstraße ist eine bedeutende Grundnetzstraße für den Autoverkehr in der Stadt Frankfurt. Die Straße ist für die Erschließung des Westends und die Verbindung von Bockenheim zur Innenstadt von zentraler Bedeutung. Mit der Grunderneuerung der Fahrbahn soll diese Verbindung auch langfristig als wichtige Achse für den motorisierten Individualverkehr und als wichtige Pendlerachse erhalten bleiben.
- Die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) während der Baumaßnahme der Mainova, der NRM und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sollen so gering wie möglich sein. Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenplanung entsprechend zu optimieren und eine einspurige Verkehrsführung mit gegenseitiger Ampelschaltung wenn möglich zu vermeiden. Einschränkungen für den Radverkehr während der mehrjährigen Bauzeit sollen abschnittsweise zum Erhalt einer zweiten Fahrspur für den MIV und ÖPNV in Erwägung gezogen werden, um eine bessere Abwicklung des Autoverkehrs zu ermöglichen.
- Bei den Anschlüssen der Bockenheimer Landstraße an die Bockenheimer Anlage und an die Senckenberganlage bleiben alle Fahrspuren erhalten. Der Abfluss des MIV und ÖPNV aus der Bockenheimer Landstraße muss weiterhin in annähernd gleicher Kapazität wie gegenwärtig gewährleistet werden.
- Während der Umsetzung der Baumaßnahme wird die Verkehrsentwicklung fortwährend überprüft, sodass während der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wenn nötig eine Überplanung der Knotenpunkte (vor allem für jene im 2. Bauabschnitt) in Erwägung gezogen werden kann.
Hierbei sind alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um für alle Verkehrsarten eine Reisezeitverlängerung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
- An der Kreuzung Mendelssohnstraße ist zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten zur Kapazitätsverbesserung bestehen, um den Abfluss des MIV und ÖPNV in annähernd gleicher Kapazität zu gewährleisten.
- Die Lichtsignalanlagen sind mit modernster Digitaltechnik auszustatten, sodass die bestmögliche Steuerung des Verkehrsflusses erreicht wird.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Punkte bei der weiteren Planung und der Ausführung der Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
- Die Bockenheimer Landstraße ist eine bedeutende Grundnetzstraße für den Autoverkehr in der Stadt Frankfurt. Die Straße ist für die Erschließung des Westends und die Verbindung von Bockenheim zur Innenstadt von zentraler Bedeutung. Mit der Grunderneuerung der Fahrbahn soll diese Verbindung auch langfristig als wichtige Achse für den motorisierten Individualverkehr und als wichtige Pendlerachse erhalten bleiben.
- Die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) während der Baumaßnahme der Mainova, der NRM und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sollen so gering wie möglich sein. Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenplanung entsprechend zu optimieren und eine einspurige Verkehrsführung mit gegenseitiger Ampelschaltung wenn möglich zu vermeiden. Einschränkungen für den Radverkehr während der mehrjährigen Bauzeit sollen abschnittsweise zum Erhalt einer zweiten Fahrspur für den MIV und ÖPNV in Erwägung gezogen werden, um eine bessere Abwicklung des Autoverkehrs zu ermöglichen.
- Bei den Anschlüssen der Bockenheimer Landstraße an die Bockenheimer Anlage und an die Senckenberganlage bleiben alle Fahrspuren erhalten. Der Abfluss des MIV und ÖPNV aus der Bockenheimer Landstraße muss weiterhin in annähernd gleicher Kapazität wie gegenwärtig gewährleistet werden.
- Während der Umsetzung der Baumaßnahme wird die Verkehrsentwicklung fortwährend überprüft, sodass während der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wenn nötig eine Überplanung der Knotenpunkte (vor allem für jene im
- Bauabschnitt) in Erwägung gezogen werden kann. Hierbei sind alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um für alle Verkehrsarten eine Reisezeitverlängerung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
- An der Kreuzung Mendelssohnstraße ist zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten zur Kapazitätsverbesserung bestehen, um den Abfluss des MIV und ÖPNV in annähernd gleicher Kapazität zu gewährleisten.
- Die Lichtsignalanlagen sind mit modernster Digitaltechnik auszustatten, sodass die bestmögliche Steuerung des Verkehrsflusses erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Januar 2025 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (M 150 und NR 1057 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Papke, Görres, Zieran, Pfeiffer, Luxen, Dr. Knacker, Huber, Dr. Mehler-Würzbach, Fuchs, Busch und Müller dienen zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1115 auf Antrag der CDU-Fraktion: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Frank Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Ja Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Ja Stadtverordnete Hahn fehlt Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj fehlt Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Ja Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Ja Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordnete Riedel fehlt Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Ja Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Ja Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki fehlt Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Ja Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein (Unterbrechung der Beratungen von 21:48 Uhr bis 21:54 Uhr zur Ermittlung des Ergebnisses. Dieses lautet 47 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen, 7 fehlende Stadtverordnete.)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung)