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Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Bestellung von RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG als Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vor. Dies geschieht, um den gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung des Jahresabschlusses zu entsprechen. Durch die Vergabe dieser Prüfung wird sichergestellt, dass eine fachliche und wirtschaftliche Prüfung erfolgt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Mendelssohnstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Beschlussvorschlag

den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main wird gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt a.M. bestellt.

Begründung

A. Zielsetzung

Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Mit Beschluss vom 30.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen,

RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft

Mendelssohnstraße 87

60325 Frankfurt am Main

mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu betrauen.

RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ergibt sich eine Gesamtsumme von 16.000 €

(zuzüglich Umsatzsteuer).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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