Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Bestellung von RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG als Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vor. Dies geschieht, um den gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung des Jahresabschlusses zu entsprechen. Durch die Vergabe dieser Prüfung wird sichergestellt, dass eine fachliche und wirtschaftliche Prüfung erfolgt.
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Mendelssohnstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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- Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage01.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Mendelssohnstraße per E-MailBeschlussvorschlag
den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main wird gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt a.M. bestellt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Mit Beschluss vom 30.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen,
RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
Mendelssohnstraße 87
60325 Frankfurt am Main
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu betrauen.
RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ergibt sich eine Gesamtsumme von 16.000 €
(zuzüglich Umsatzsteuer).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)