Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 des…
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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Jahr 2025 festzustellen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG als Prüfer für den Jahresabschluss 2026 zu bestellen. Dies geschieht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung und Entlastung der Betriebsleitung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 am
- Mai 2026 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a. mit einer Bilanzsumme von 30.646.750,81 € b. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -14.431.312,90 € aus. c. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -14.431.312,90 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage ausgeglichen.
- Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, des Compliance-Berichts sowie das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle wird zur Kenntnis genommen.
- Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2025 gem. § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) entlastet.
- Des Weiteren wird die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich zum Prüfer des Jahresabschlusses 2026 einschließlich des Lageberichts 2026 des Eigenbetriebs VHS Frankfurt am Main bestellt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr und die Corporate Governance des Betriebs zu berichten.
Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2025 wurde ein Zuschuss in Höhe von 14.393.800 € bereitgestellt, welcher der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 14.431.312,90 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 37.512,90 € über dem ausgezahlten Zuschuss. Der Wirtschaftsplan wurde mit einem Jahresergebnis von 13.465.800 € beschlossen. Die Überschreitung zum Wirtschaftsplan beträgt 965.512,90 €.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage zu decken. Nach der Entnahme für den Verlustausgleich für das Jahr 2025 in Höhe von 14.431.312,90 € verbleiben in der Kapitalrücklage 5.413.057,45 €.
Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) berichten Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance sowie der Einhaltung der Compliance-Richtlinien des Eigenbetriebs.
Gemäß § 6 der Betrauung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Bericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Bericht Trennungsrechnung und Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich.
Der nach § 22 EigBGes aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Der Prüfer für den Jahresabschluss 2026 des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main wird gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) von der Stadtverordnetenversammlung bestellt.
Mit Beschluss vom 18.06.2026 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen,
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
Robert-Bosch-Str. 5
63303 Dreieich
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 zu betrauen.
Schüllermann und Partner AG hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Kosten
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2026, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleitung, für einen gesonderten Bericht zur Trennungsrechnung und Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes ergibt sich eine Gesamtsumme von 14.665 € (zuzüglich Umsatzsteuer).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.