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Runder Tisch "Alt-Sachsenhausen"

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" gebeten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Prozess einbezogen werden, und es wird nach der federführenden Rolle des Magistrats gefragt. Ziel ist es, Klarheit über den Stand der Planungen zu erhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gefragt,

  1. wann mit der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" gerechnet werden kann;
  2. wer federführend an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" tätig ist;
  3. wie der Magistrat an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" beteiligt ist

und

  1. wie die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.

Begründung

In der Antwort auf die F 2635 führt Frau Stadträtin Rinn aus, dass aktuell "die Einrichtung eines Runden Tisches für Alt-Sachsenhausen in Planung [ist], der Magistrat [...] daran beteiligt [ist], aber nicht federführend." Diese Aussage ist zu präzisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2024FF 2635Seit Oktober 2021 fordert der Ortsbeirat 5 vom Magistrat die Einrichtung eines Runden Tisches aus Anwohnern, GastronomenFragestunde-Frage
  2. 10. November 2024OFOF 1266/5Runder Tisch „Alt-Sachsenhausen“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  3. 29. November 2024Sie sind hier
    VV 1063Runder Tisch „Alt-Sachsenhausen“
    Anfrage
  4. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 467Runder Tisch „Alt-Sachsenhausen“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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