Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
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Bisheriger Verlauf
11.11.2024
26.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Details im PARLIS OF_450-7_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Details im PARLIS OM_6175_202411.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Details im PARLIS OF_450-7_202426.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Details im PARLIS OM_6175_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6175 entstanden aus Vorlage: OF 450/7 vom 11.11.2024
Betreff: Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird. Begründung:
In Hausen existiert - wie im gesamten Ortsbezirk - kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden, die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt, über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung eines Versammlungsortes verhandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme