Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich für den Erhalt des Versammlungsraums im bisherigen Gemeindezentrum in Hausen einzusetzen. Aufgrund des fehlenden Bürgerhauses im Ortsbezirk wird um Unterstützung bei der Sicherstellung von Versammlungsräumen gebeten, um die Auswirkungen der Schließung von Gemeindehäusern abzumildern.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird.
Begründung
In Hausen existiert - wie im gesamten Ortsbezirk - kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden, die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt, über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung eines Versammlungsortes verhandelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 450/7Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt AnnaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2024Sie sind hierOMOM 6175Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt AnnaDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme