Schulweg Sossenheimer Weg
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Bisheriger Verlauf
22.11.2024
26.11.2024
10.06.2025
10.06.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6166 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 22.11.2024
Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerüberquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Emil-Siering-Park, erreicht werden kann; - ob Tempo 30 ab dem Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) eingeführt werden kann. Begründung:
Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen drei Kindertageseinrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Foto. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerüberquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 889
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme