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Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 beantragt die Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad bis mindestens 22:00 Uhr. Dies erfolgt aufgrund des Bedürfnisses der Niederräder Bevölkerung, die eine längere Verfügbarkeit der Busverbindung wünscht.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad bis mindestens 22:00 Uhr zu verlängern. Eine Erweiterung der Betriebszeit entspricht dem Bedarf der Bevölkerung.

Begründung

Die Buslinie 84 in Niederrad wird weiterhin sehr gut angenommen. Sie sichert die Mobilität innerhalb des Stadtteils. Aktuell fahren die Busse nur bis ca. 21:00 Uhr. Die Niederräder Bevölkerung wünscht sich eine Verlängerung bis mindestens 22:00 Uhr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2024OFOF 1254/5Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6185Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad
    Direktanregung
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 519Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in NiederradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

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