Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt die Zustimmung zur Vorlage M177 mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und transparente Kostenkontrolle. Angesichts der hohen Investitionen möchte er die negativen Auswirkungen auf die Ausgaben für soziale und kulturelle Initiativen minimieren. Ziel ist es, kostengünstige Bauweisen zu fördern und weitere finanzielle Mittel zu gewinnen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M177 aus 2024 unter Berücksichtigung folgender Forderungen zu:
- In Punkt VI sollen neben den Möglichkeiten für den Bühnenbereich, Freiraum und Planungsrecht auch die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung der Gebäude außerhalb von Aufführungen dargestellt und geprüft werden.
- Zu Punkt VII soll eine Kostenobergrenze auch für den Betrieb (für die ca. 199 Jahre) verbindlich festgelegt und vorgegeben werden, nicht nur für den Bau der Gebäude. Diese Kostenobergrenze für den Betrieb soll in Kostengruppen unterteilt werden. Nur so können die Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit ihre Ziele auch tatsächlich definieren und nur so kein ein Monitoring der Kosten erfolgen.
- Zu Punkt VIII soll erläutert werden, was mit dem "Realisierungsmodell" konkret gemeint ist.
- Die Darlegung von Kosten in Punkt IX als auch unter dem Punkt "Haushaltsplanung" sollen nach Aufgaben getrennt ausgewiesen werden. Insbesondere sollen Planung, Abriss, Wettbewerbe, Bürger*innenbeteiligung und Neubau jeweils getrennt ausgewiesen werden.
- Eine Bürger*innenbeteiligung zur Außengestaltung von Oper und Schauspielhaus soll effizient, schnell und kostengünstig durchführen zu lassen.
- Die Maßnahmen zum Denkmalschutz der Villen auf dem Grundstück sollen auch Kostengesichtspunkte berücksichtigen.
- Bezüglich der Interim-Spielstätte kann auf einen Wettbewerb nach den üblichen Richtlinien verzichtet werden, wenn Vorschläge in einem konkurrierenden Verfahren gegeneinander abgewogen werden und dem Ortsbeirat und den Bürger*innen im Gutleutviertel vorgestellt und besprochen werden. Hierzu gehört auch ein Mobilitätskonzept für die Interim-Spielstätte im Gutleut.
- Das Land Hessen soll in die Finanzierung von Oper und Schauspielhaus möglichst mit einbezogen werden.
- Dem Ortsbeirat sollen die Gutachten zur Höhe der Pacht vertraulich zur Verfügung gestellt und erläutert werden.
Begründung
Die M177 ist einer der Beschlüsse mit den höchsten Kosten, zu dem der Ortsbeirat in dieser Legislaturperiode seine Zustimmung geben soll. Auf Grund der hohen Investitionen für Planung, Bau und Pacht für Oper und Schauspiel möchte der Ortsbeirat sicherstellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die notwendigen Ausgaben für Soziales, Bildung, Sport, Ordnung, Verkehr, Umwelt und nicht zuletzt die freie Kulturszene haben. Es sollen alle Möglichkeiten für kostengünstiges Bauen und für zusätzliche Finanzmittel des Landes ausgeschöpft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2024MM 177Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere PlanungsschritteMagistratsvortrag
- 1. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 1475/1Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere PlanungsschritteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024OAOA 515Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177Anregung
- 7. März 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 102Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere PlanungsschritteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)