Höchst: Schild Andreasplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass der Andreasplatz nach dem Jünger Jesu und Apostel Andreas benannt wurde, obwohl keine endgültigen Beweise vorliegen. Ein Zusatzschild wurde entworfen und die Herstellung in Auftrag gegeben, um die Namensgebung zu dokumentieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es konnte nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, wer der Namensgeber des im Zuge des Baus der Höchster Neustadt im 19. Jahrhundert entstandenen Andreasplatzes ist. In der Datenbank des Stadtvermessungsamts wird der Jünger Jesu und Apostel Andreas als Namensgeber aufgeführt. Die Beschlussdokumente der zum Zeitpunkt der Benennung noch selbstständigen Stadt Höchst liegen dem Magistrat jedoch nicht vor. Recherchen beim Institut für Stadtgeschichte und beim Geschichtsverein Höchst blieben ebenfalls erfolglos. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Platz nach dem Jünger Jesu und Apostel Andreas benannt worden ist.
Der Magistrat hat ein entsprechendes Zusatzschild für den Andreasplatz entworfen und die Herstellung und Montage von Straßennamensschild und Zusatzschild in Auftrag gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2024OFOF 1076/6Höchst: Schild AndreasplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024OMOM 5803Höchst: Schild AndreasplatzDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2063Höchst: Schild AndreasplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab