Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die abendlichen Reservierungszeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38, 39 und 41 auf 22:00 Uhr zu verlängern. Dies geschieht auf Anregung des Ortsbeirates, um die Parksituation in der Umgebung der oberen Berger Straße zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat folgt der Anregung des Ortsbeirates dahingehend, dass im unmittelbaren Umfeld der oberen Berger Straße (benachbarte Straßen) die abendlichen Reservierungszeiten auf 22:00 Uhr verlängert werden.
Eine Intensivierung der Überwachungsdichte ist nicht möglich. Die Bewohnerparkgebiete 38, 39 und 41 werden im Schnitt mehrmals wöchentlich vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Hierbei werden, neben der Kontrolle der Bewohnerbereiche, alle weiteren festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht.
Die Kontrollen können Parkverstöße nicht verhindern, allerdings zumindest begrenzen. Dies liegt vor allem an der geringen Sanktionshöhe, die bei vielen Parkverstößen bei nur 10 € liegt und daher von vielen Verkehrsteilnehmenden leider billigend in Kauf genommen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2024OFOF 416/4Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 38/39/41Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 25. Juni 2024OMOM 5647Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41Direktanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2055Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab