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Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im Drei-Schicht-Betrieb

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, die Baustelle Holbeinkreisel im Drei-Schicht-Betrieb zu betreiben, da dies wirtschaftlich nicht tragbar und nicht umsetzbar ist. Die Einhaltung der Lärmschutzverordnung und das Recht der Anwohner auf Ruhe stehen dem entgegen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Nach Auffassung des Magistrats wäre der gewünschte Drei-Schicht-Betrieb für die Baumaßnahme "Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße" nicht wirtschaftlich und auch generell nicht umsetzbar.

Grundsätzlich ist von allen am Bau Beteiligten unter anderem die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) einzuhalten. Der Gesetzgeber hat für den Betrieb von Maschinen und Geräten klare Vorgaben für Wohngebiete gemacht. Gemäß der 32. BImSchV § 7 Absatz 1 "dürfen Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden". Deshalb wurde auch die tägliche Arbeitszeit für die Baufirma vor Ort auf Werktage in der Zeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt.

Grundsätzlich könnten "von Amts wegen im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist" (32. BImSchV § 7 Absatz 2). Die Gefahr für die Allgemeinheit und das sonstige öffentliche Interesse sind im vorliegenden Fall allerdings nicht erkennbar. Die Baustelle ist nach außen hin abgesichert und die Bauzeit von rund eineinhalb Jahren wurde im Vorfeld klar kommuniziert. Von einem Schichtbetrieb über 24 Stunden am Tag wurde nie gesprochen, ein öffentliches Interesse daran war und ist nicht erkennbar. Ohnehin betreffen solche Ausnahmeregelungen eher kleinere Baumaßnahmen von kurzer Dauer, bei denen während der nächtlichen Arbeitszeit von 23 bis 5 Uhr geräuscharme Arbeiten möglich sind.

Bauarbeiten im Straßenbau und im Tiefbau können in der Regel aufgrund der großen konventionellen Maschinen sowie den meist schweren und wenig schallabsorbierenden Baumaterialien nicht geräuscharm in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Erd- und Verbauarbeiten sowie Lkw-Fahrten und Abbrucharbeiten sind meist lärmintensiv. Hinzu kommt, dass bei niedrigeren Temperaturen in den Nächten der kälteren Jahreszeiten zahlreiche Arbeiten auch aus technischen Gründen nicht umsetzbar wären.

Der angedachte Drei-Schicht-Betrieb würde bedeuten, dass ein Tag auf drei Schichten aufgeteilt werden muss - mit je acht Arbeitsstunden pro Tag. Damit ginge ein enormer zusätzlicher personeller Aufwand einher. Nachtarbeiten sowie Feiertags- und Wochenendarbeiten müssen vom Arbeitgeber finanziell oder mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Zudem ist es vielen Menschen aus gesundheitlichen oder privaten Gründen nicht möglich, nachts zu arbeiten. Dennoch müssten alle am Bau Beteiligten dieses Arbeitsmodell einführen. Die notwendigen zusätzlichen Personalkapazitäten wären von keiner Seite über die gesamte Bauzeit erbringbar. Ein Drei-Schicht-Betrieb für die gesamte Bauzeit würde die Baukosten also in die Höhe treiben. Die Einsparungen aufgrund der möglicherweise etwas geringeren Bauzeit stünden den deutlich höheren Personalkosten gegenüber.

Zuletzt möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass Feiertage und das Wochenende grundsätzlich der Erholung dienen sollen. Das Baufeld liegt eindeutig in einem dicht besiedelten Wohngebiet und ist von zahlreichen Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Magistrat geht nicht davon aus, dass eine dauerhafte Belastung durch eine ununterbrochen laufende Baustelle im Sinne der Anwohnenden wäre. Diese haben ein Recht auf Ruhe. Dieses Recht wird auch von den zuständigen Behörden geschützt, sodass auch in dieser Hinsicht nicht mit einer Ausnahmegenehmigung zu rechnen wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2024OFOF 1102/5Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im DreiSchichtBetriebOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. April 2024OMOM 5467Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im DreiSchichtBetriebDirektanregung
  3. 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 2057Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im DreiSchichtBetrieb
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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