Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Lichtsignalanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer zu machen, indem sie in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund eine Prioritätenliste erstellen. Ziel ist es, die notwendigen Hilfsmittel bereitzustellen und die Sicherheit an den Ampelanlagen zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH). Gemeinsam werden hier die Lichtsignalanlagen anhand einer Prioritätenliste festgelegt, die als Nächstes mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte ausgestattet werden sollen. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen wird die Liste abgearbeitet.
Die Kreuzung L3008 / Niedereschbacher Straße wurde im Zusammenhang mit der geplanten Rad- und Gehwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach bereits mit Blindensignalen ausgestattet. Sobald die Verbindung hergestellt ist, wird auch die entsprechende signalisierte Fußgänger- und Radfurt freigegeben.
Die Signalanlagen in Nieder-Erlenbach, die noch nicht entsprechend ausgestattet sind, werden in die genannte Liste aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 169/13Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024OMOM 5680Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2025Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab