Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 beantragt, die Ampelanlagen in Nieder-Erlenbach für seh- und hörbehinderte Menschen sicher zu machen. Dies ist notwendig, um diesen Menschen ein gefahrloses Überqueren von Straßen zu ermöglichen und ihre Mobilität im Stadtteil zu fördern.
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Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlagen in und um Nieder-Erlenbach so aufzurüsten, dass seh- und hörbehinderte Menschen diese gefahrenlos nutzen können.
Begründung
Es gibt auch in Nieder-Erlenbach seh- und hörbehinderte Menschen, die sich frei im Stadtteil und drum herum bewegen. Um ein gefahrloses Überqueren der Straßen, hier insbesondere der L 3008, zu ermöglichen, müssen die Ampelanlagen so ausgestattet sein, dass ein Überqueren gefahrlos möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 169/13Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5680Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2025Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1