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Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 13 beantragt, die Ampelanlagen in Nieder-Erlenbach für seh- und hörbehinderte Menschen sicher zu machen. Dies ist notwendig, um diesen Menschen ein gefahrloses Überqueren von Straßen zu ermöglichen und ihre Mobilität im Stadtteil zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlagen in und um Nieder-Erlenbach so aufzurüsten, dass seh- und hörbehinderte Menschen diese gefahrenlos nutzen können.

Begründung

Es gibt auch in Nieder-Erlenbach seh- und hörbehinderte Menschen, die sich frei im Stadtteil und drum herum bewegen. Um ein gefahrloses Überqueren der Straßen, hier insbesondere der L 3008, zu ermöglichen, müssen die Ampelanlagen so ausgestattet sein, dass ein Überqueren gefahrlos möglich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Juni 2024OFOF 169/13Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5680Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2025Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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