Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen, da in absehbarer Zeit weder Ressourcen zur Verfügung stehen, um notwendige Planung für die vorgeschlagene Wegeführung für den Fuß- und Radverkehr vorzunehmen, noch diese baulich umzusetzen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass gemäß Planfeststellungsbeschluss des Verfahrens Nordmainische S-Bahn Planungsabschnitt 1 keine Radwegumleitung vorgesehen ist, die Flächen im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Nordmainischen S-Bahn als Ausgleichsflächen vorgesehen sind, und die Hafen- und Marktbetriebe aus steuerlichen Gründen für den Eingriff entschädigt werden müsste.