Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf fehlenden Ressourcen für die Planung und Umsetzung sowie auf bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen, die keine Radwegumleitung vorsehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen, da in absehbarer Zeit weder Ressourcen zur Verfügung stehen, um notwendige Planung für die vorgeschlagene Wegeführung für den Fuß- und Radverkehr vorzunehmen, noch diese baulich umzusetzen.
Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass gemäß Planfeststellungsbeschluss des Verfahrens Nordmainische S-Bahn Planungsabschnitt 1 keine Radwegumleitung vorgesehen ist, die Flächen im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Nordmainischen S-Bahn als Ausgleichsflächen vorgesehen sind, und die Hafen- und Marktbetriebe aus steuerlichen Gründen für den Eingriff entschädigt werden müsste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2024OFOF 631/11Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Juni 2024OMOM 5637Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahnDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2012Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen SBahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab