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U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

Vorlagentyp: STMagistrat
80 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Installation zusätzlicher Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der U-Bahn-Station "Weißer Stein", um das störende Kurvenquietschen zu reduzieren. Dies geschieht in Abstimmung mit der VGF und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Wirksamkeit solcher Anlagen belegen. Langfristige Feldversuche sollen die Effizienz der Maßnahmen weiter optimieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Die von den Anwohner:innen im Bereich der Station "Weißer Stein" als sehr störend empfundenen Schallemissionen sind auf das sogenannte "Kurvenquietschen" zurückzuführen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird daher nordwestlich der Station "Weißer Stein" zusätzlich weitere Schienenbenetzungsanlagen installieren. Die Beschaffung der Anlagen ist bereits eingeleitet. Der Bieterwettbewerb ist abgeschlossen, der Auftrag für Lieferung und Bau vergeben.

In Abstimmung mit der VGF ist der Magistrat zuversichtlich, dass solche Anlagen dieses "Kurvenquietschen" erheblich reduzieren können. Das Vorgehen stützt sich auf Empfehlungen des "Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)". Laut dieser belegen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Einsatz von Schienenbenetzungsanlagen in erheblichem Maß zur Reduzierung von derartigen Schallemissionen führt.

Teilweise ist es allerdings erforderlich, die Wirksamkeit der Anlagen über eine Vielzahl von längerfristigen Feldversuchen zu optimieren, indem die Kontaktflächen zwischen den Schienen und der Radbandagen der Stadtbahnen vor Ort konditioniert werden. Hierbei spielen die unterschiedlichsten Faktoren, wie z. B. Witterungseinflüsse oder die Radstellung jeder einzelnen Bahn, eine Rolle. Ebenso ist die Menge sowie der Austrittswinkel des Benetzungsmittels am Schienenkopf von hoher Bedeutung für eine zielgerichtete Wirksamkeit der Anlage. An den bereits bestehenden Benetzungsanlagen im Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" werden derzeit solche anhaltenden Untersuchungen durchgeführt. Mögliche Verbesserungen wird die VGF mit Zustimmung durch die technische Aufsichtsbehörde (TAB) schnellstmöglich umsetzen.

Über die Schienenbenetzungsanlagen hinaus gibt es derzeit keine technisch sinnvollen Methoden, die für innerstädtische Schienenbahnen wirksam zur Reduzierung der Schallemissionen beitragen können. Schallschutzwände bieten sich in der Regel in zentralen innerstädtischen Streckenverläufen nicht an, zum einen aus stadtgestalterischen Gründen, der optischen Trennwirkung, und zum anderen wegen der Notwendigkeit, dass sich die Verkehrsteilnehmer:innen aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenseitig rechtzeitig wahrnehmen müssen. Zudem ist gerade der Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" von dem "Kurvenquietschen" betroffen, wo sich eine Schallschutzwand erübrigt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat für Schallmessungen zum aktuellen Zeitpunkt keine Veranlassung, zumal keine rechtliche Verpflichtung hierfür besteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2023OFOF 538/9UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 1. Juni 2023OMOM 3987UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnDirektanregung
  3. 19. Juni 2024OFOF 792/9Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Ortsbeiratsantrag · FDP
  4. 4. Juli 2024OMOM 5716Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Direktanregung
  5. 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 80 Wochen
    STST 1998U-Bahn-Station „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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