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U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die von den Anwohner:innen im Bereich der Station "Weißer Stein" als sehr störend empfundenen Schallemissionen sind auf das sogenannte "Kurvenquietschen" zurückzuführen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird daher nordwestlich der Station "Weißer Stein" zusätzlich weitere Schienenbenetzungsanlagen installieren. Die Beschaffung der Anlagen ist bereits eingeleitet. Der Bieterwettbewerb ist abgeschlossen, der Auftrag für Lieferung und Bau vergeben. In Abstimmung mit der VGF ist der Magistrat zuversichtlich, dass solche Anlagen dieses "Kurvenquietschen" erheblich reduzieren können. Das Vorgehen stützt sich auf Empfehlungen des "Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)". Laut dieser belegen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Einsatz von Schienenbenetzungsanlagen in erheblichem Maß zur Reduzierung von derartigen Schallemissionen führt. Teilweise ist es allerdings erforderlich, die Wirksamkeit der Anlagen über eine Vielzahl von längerfristigen Feldversuchen zu optimieren, indem die Kontaktflächen zwischen den Schienen und der Radbandagen der Stadtbahnen vor Ort konditioniert werden. Hierbei spielen die unterschiedlichsten Faktoren, wie z. B. Witterungseinflüsse oder die Radstellung jeder einzelnen Bahn, eine Rolle. Ebenso ist die Menge sowie der Austrittswinkel des Benetzungsmittels am Schienenkopf von hoher Bedeutung für eine zielgerichtete Wirksamkeit der Anlage. An den bereits bestehenden Benetzungsanlagen im Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" werden derzeit solche anhaltenden Untersuchungen durchgeführt. Mögliche Verbesserungen wird die VGF mit Zustimmung durch die technische Aufsichtsbehörde (TAB) schnellstmöglich umsetzen. Über die Schienenbenetzungsanlagen hinaus gibt es derzeit keine technisch sinnvollen Methoden, die für innerstädtische Schienenbahnen wirksam zur Reduzierung der Schallemissionen beitragen können. Schallschutzwände bieten sich in der Regel in zentralen innerstädtischen Streckenverläufen nicht an, zum einen aus stadtgestalterischen Gründen, der optischen Trennwirkung, und zum anderen wegen der Notwendigkeit, dass sich die Verkehrsteilnehmer:innen aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenseitig rechtzeitig wahrnehmen müssen. Zudem ist gerade der Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" von dem "Kurvenquietschen" betroffen, wo sich eine Schallschutzwand erübrigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat für Schallmessungen zum aktuellen Zeitpunkt keine Veranlassung, zumal keine rechtliche Verpflichtung hierfür besteht.