U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenlärms an der U-Bahn-Station "Weißer Stein" zu prüfen und entsprechende Lärmmessstationen einzurichten. Dies geschieht aufgrund der anhaltenden Beschwerden der Anwohner über unzumutbaren Lärm, der trotz bereits getroffener Maßnahmen nicht signifikant verringert werden konnte.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um
- sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten;
- die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen;
- auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren;
- die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten;
- zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen.
Begründung
Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 538/9UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Juni 2023Sie sind hierOMOM 3987UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnDirektanregung
- 19. Juni 2024OFOF 792/9Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juli 2024OMOM 5716Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Direktanregung
- 2. Dezember 2024STST 1998U-Bahn-Station „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 2080Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10