Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksamer Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Von der Stresemannallee besteht kein direkter Zugang zu den Kitas. Auch befinden sich auf Höhe beider Einrichtungen lichtsignalgesicherte Querungsmöglichkeiten. Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage. Auf der Stresemannallee zwischen Tiroler Straße und Mörfelder Landstraße wurde 2016-2023 nur ein einziger Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist dies vielmehr ein deutlicher Beleg für eine sehr gute Verkehrssicherheitslage angesichts der dort abgewickelten Verkehrsmengen. Für die angeregten Piktogramme und Schilder gibt es daher keine straßenverkehrsbehördliche Anordnungsgrundlage.