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Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann grundsätzlich entsprochen werden. Der Sonderparkplatz wurde 2016 eingerichtet. Die vorgeschlagene Alternative 1 wird abgelehnt, da dafür nicht nur die Fahrradbügel entfernt werden müssten, sondern die Parkfläche erst noch ertüchtigt werden müsste. Vor diesem Hintergrund ließe sich deshalb Alternative 2 umsetzen. Der Magistrat schlägt stattdessen vor, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Die anspruchsberechtigte Person ist dort gemeldet und wohl auch noch wohnhaft und müsste nicht die Straße queren. Der Magistrat bittet dazu um weitere Absprache mit dem Ortsbeirat.