Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz aufgrund von häufigen Falschparkern in der Nähe eines Einkaufszentrums zu verlegen. Dies soll die Situation für den Berechtigten erheblich verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden.
Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen.
Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3.
Begründung
Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Juni 2024OFOF 845/10Räumliche Verlegung eines persönlichen SchwerbehindertenparkplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5675Räumliche Verlegung eines persönlichen SchwerbehindertenparkplatzesDirektanregung
- 2. Dezember 2024STST 2020Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2010Räumliche Verlegung eines persönlichen SchwerbehindertenparkplatzesStellungnahme
- 3. März 2025OFOF 998/10Standortauswahl für einen persönlichen SonderparkplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1