Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und
  2. Der Magistrat verweist auf seine vorherige Stellungnahme (ST 627/2024). Zu
  3. Die Baumscheibe vor der Hausnummer 180 wird soweit möglich gelockert, neu bepflanzt und mit geeigneten Maßnahmen gegen Parken geschützt. Der geeignete Zeitpunkt wird ämterübergreifend abgestimmt. Zu
  4. Die Verwaltung der Wohnanlage wird regelmäßig durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zum richtigen Umgang mit Sperrmüll aufgeklärt und gebeten, diese Information an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Zu
  5. Laut der FES ist die Errichtung eines ausreichenden Standplatzes auf Privatgrund für die Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 164-180 nicht möglich gewesen. Daher wurde dieser auf städtischem Grund erbaut. Der Standplatz auf öffentlicher Fläche stellt die Entsorgungssicherheit der ganzen Wohnanlage sicher. Zu
  6. Die Ginnheimer Landstraße (RKL I) wird im Abschnitt zwischen Alt-Ginnheim und Platenstraße entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich - in der Regel freitags - im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung gereinigt. Die FES leert dabei auch die entsprechenden Papierkörbe. Nach einer Überprüfung sind keine weiteren Papierkörbe notwendig, da das Angebot ausreicht. Seit dem
  7. Januar dieses Jahres wird der Stadtteil Ginnheim im Rahmen des Projektes "Reinigung aus einer Hand" unabhängig von Zuständigkeiten gänzlich von der FES GmbH gereinigt. In diesem Zuge werden die genannten Grünflächen regelmäßig von Vermüllung befreit. Sollte es hier zukünftig zu Auffälligkeiten kommen, kann das Umweltamt gerne direkt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) kontaktiert werden. Zu
  8. Der Magistrat sieht keine Einflussmöglichkeit auf den Vermieter bezüglich der Beleuchtungssituation auf dem Gelände. Zu
  9. Zwischenzeitlich konnte die Verkehrszählung abgeschlossen werden. Die Zahlen sind jedoch selbst in Zeiten mit dem meisten Fußverkehr so niedrig, dass die Vorgaben der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) nicht erfüllt sind. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges lehnt der Magistrat daher ab. Zu
  10. Der Magistrat hat hier keine Handlungsmöglichkeiten. Die Erneuerung von Markierungen auf dem REWE-Parkplatz liegt in der Zuständigkeit des Pächters. Die beidseitige Gehwegbreite in der Ginnheimer Landstraße (öffentlicher Bereich) beträgt mehr als 1,6 Meter, was im Rahmen der Mindestwerte liegt.