Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten
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Zusammenfassung
Der Magistrat erachtet die Umgestaltung der Fläche vor dem Jugendzentrum in Ginnheim als teilweise möglich, weist jedoch auf Einschränkungen hin, die durch geplante Verkehrsänderungen und notwendige Instandhaltungsarbeiten bedingt sind. Eine Entwidmung der Fläche ist nicht möglich, jedoch könnte eine Teilfläche für das JUZ nutzbar gemacht werden.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Prüfung der Anregung des Ortsbeirats 09 erachtet der Magistrat die Idee, den Bereich vor dem Jugendzentrum umzugestalten in Teilen als möglich. Es sind dabei nachfolgende Einschränkungen zu beachten.
Im Zuge des geplanten Lückenschlusses der U4 (Bockenheimer Warte - Ginnheim) stehen langfristig strukturelle Änderungen im Verkehrsraum der Rosa-Luxemburg-Straße an, die sich auch auf die in OM 4839 genannte Fläche auswirken können. Auf diesen Bereich benötigt das Amt für Straßenbau und Erschließung jederzeit Zugriff, um notwendige Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Eine Entwidmung der Fläche ist daher nicht möglich. Auch eine Übertragung in die Vermögensverwaltung eines anderen Amtes ist vor dem Hintergrund notwendiger Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht durchführbar. Gegebenenfalls kann jedoch die Nutzung einer abzutrennenden Teilfläche zugunsten des JUZ über eine Gestattung geregelt werden.
Sollte die Idee einer Einzäunung trotz der o.g. Einschränkung weiterhin angestrebt sein, ist zu empfehlen, den auch nach außen sichtbaren Charakter der Niedrigschwelligkeit der Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt berät als zuständiges Amt für die Kinder- und Jugendarbeit gerne weiter, um eine geeignete Lösung zu finden.
Bezüglich öffentlicher Beteiligungsformate ist es aus Sicht des Magistrats von hoher Wichtigkeit, die Partizipation junger Menschen sicherzustellen. Kinder und Jugendliche sind als Expert:innen in eigener Sache in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Das Jugend- und Sozialamt steht diesbezüglich beratend zur Verfügung.
Die Herstellung sicherer Fußwege ist aus Sicht des Magistrats sinnvoll. Jedoch kann nach Rückmeldung des Amtes für Straßenbau und Erschließung unter Berücksichtigung der Mindestbreiten für Fahrbahnen, kein gesonderter Fußweg abgetrennt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2023OFOF 637/9Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in GinnheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2023OFOF 636/9Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwertenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2023OMOM 4840Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in GinnheimDirektanregung
- 30. November 2023OMOM 4839Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwertenDirektanregung
- 4. März 2024Sie sind hierSTST 472Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwertenStellungnahme
- 8. April 2024STST 627Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in GinnheimStellungnahme
- 2. Dezember 2024STST 2005Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in GinnheimStellungnahme
- 10. Juni 2025OFOF 1035/9Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2025VV 1219Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-StraßeAnfrage
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1860Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab