Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten
Stellungnahme des Magistrats
Nach Prüfung der Anregung des Ortsbeirats 09 erachtet der Magistrat die Idee, den Bereich vor dem Jugendzentrum umzugestalten in Teilen als möglich. Es sind dabei nachfolgende Einschränkungen zu beachten. Im Zuge des geplanten Lückenschlusses der U4 (Bockenheimer Warte - Ginnheim) stehen langfristig strukturelle Änderungen im Verkehrsraum der Rosa-Luxemburg-Straße an, die sich auch auf die in OM 4839 genannte Fläche auswirken können. Auf diesen Bereich benötigt das Amt für Straßenbau und Erschließung jederzeit Zugriff, um notwendige Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Eine Entwidmung der Fläche ist daher nicht möglich. Auch eine Übertragung in die Vermögensverwaltung eines anderen Amtes ist vor dem Hintergrund notwendiger Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht durchführbar. Gegebenenfalls kann jedoch die Nutzung einer abzutrennenden Teilfläche zugunsten des JUZ über eine Gestattung geregelt werden. Sollte die Idee einer Einzäunung trotz der o.g. Einschränkung weiterhin angestrebt sein, ist zu empfehlen, den auch nach außen sichtbaren Charakter der Niedrigschwelligkeit der Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt berät als zuständiges Amt für die Kinder- und Jugendarbeit gerne weiter, um eine geeignete Lösung zu finden. Bezüglich öffentlicher Beteiligungsformate ist es aus Sicht des Magistrats von hoher Wichtigkeit, die Partizipation junger Menschen sicherzustellen. Kinder und Jugendliche sind als Expert:innen in eigener Sache in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Das Jugend- und Sozialamt steht diesbezüglich beratend zur Verfügung. Die Herstellung sicherer Fußwege ist aus Sicht des Magistrats sinnvoll. Jedoch kann nach Rückmeldung des Amtes für Straßenbau und Erschließung unter Berücksichtigung der Mindestbreiten für Fahrbahnen, kein gesonderter Fußweg abgetrennt werden.