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Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, teilt jedoch zu folgenden Punkten mit: Zu

  1. Der Magistrat kann hier nicht tätig werden da sich die beschriebenen Fahrradständer auf einer Privatfläche befinden. Auch der direkt entlang der Liegenschaft verlaufende Gehweg befindet sich hier auf privater Fläche. Zu
  2. Generell sind an signalisierten Fußgängerüberwegen die Signalzeiten so berechnet, dass Fußgänger:innen die Straße immer sicher überqueren können. Im Anschluss an die Grünzeit startet die sogenannte Räumzeit. In dieser Zeit ist noch ein vollständiges Queren der Furt in normaler Gehgeschwindigkeit möglich, das heißt Fußgänger:innen können auch in der letzten Grünsekunde gefahrlos damit beginnen, die Fahrbahn zu überqueren. Die geschalteten Signalzeiten an den genannten - signaltechnisch teils sehr komplexen - Kreuzungen resultieren aus einem Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen und der Berücksichtigung der Bündelung der Kraftfahrzeugströme. Auffällig kurze Grünzeiten für Fußgänger:innen sind hier nicht erkennbar. Zu
  3. Der Magistrat hat eine Verkehrszählung beauftragt, um zu prüfen, ob an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.