Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Gestattungsvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße besteht seit 04.08.1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 ist als Vertragsnehmer zu folgenden Punkten verpflichtet: a) die überlassenen Parkflächen herzustellen und zu unterhalten, b) die Abgrenzung durch eine Bepflanzung in den Randbereichen, um die überlassenen Parkflächen und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten, c) die überlassenen Parkflächen und Fahrwege zu beleuchten, d) die Parkfläche bei Bedarf kurzfristig zu räumen. e) Abstellen oder Lagern brennbarer, explosiver, beton- oder baustahlangreifender Stoffe im Bereich des Brückenbauwerks ist nicht zulässig. f) Brände, die durch abgestellte Kfz entstanden sind und dadurch hervorgerufene Schäden an der Konstruktion der Brücke, gehen zu Lasten des Nutzers. Gilt auch für Folgeschäden. g) Duldung von Rohren und Leitungen nebst Zubehör. Das Betreten der Fläche durch Beauftragte der Stadt ist jederzeit zu gestatten. h) Der Benutzer hat alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt, Ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten durch die Benutzung oder infolge der Errichtung, des Bestehens, des Betriebes, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage auch durch Ansprüche Dritter, entstehen. Der Baubeginn für die geplante Verlängerung der U4 wurde noch nicht konkret terminiert und wird frühestens nach 2030 erfolgen. Daher kann der Magistrat noch keine konkrete Aussage zu den benötigten Baustelleneinrichtungsflächen treffen. Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (M 16/2025) kann die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zusammen mit den städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einsteigen und die Vorplanung aufnehmen. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge dieser Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Teil dieser noch ausstehenden Betrachtung ist auch die genaue Lage der Stationen entlang der Strecke. Es zeichnet sich ab, dass die Fläche des heutigen REWE-Parkplatzes in der aktuell zu erstellenden Vorplanung in verschiedenen Varianten entweder direkt durch die Verkehrsanlage der Verlängerung der U4 oder indirekt durch baubetriebliche Nutzung in Anspruch genommen werden wird. Derzeit ist geplant, den Stadtverordneten Ende 2026 einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an die sich ein mögliches Planfeststellungsverfahren und ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss anschließen. Im Zuge der anstehenden Vorplanung wird die SBEV dem OBR 9 gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Fachämtern den dann vorliegenden Planungsstand vorstellen.