Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße abgelehnt. Die Gründe hierfür sind, dass Verkehrsspiegel in der Vergangenheit nicht die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen gebracht haben und zusätzliche Gefahrenquellen darstellen. Stattdessen wurden bereits Markierungen zur Vermeidung von Zusammenstößen angebracht.
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Woogstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Dauerhafte Absturzsicherung am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn zwischen An der Woogstraße und Eschersheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Woogstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Generell haben sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden.
Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt.
Speziell bei der hier angesprochenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Unterführung, die ausschließlich vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden kann. Im Rahmen einer früheren Ortsbesichtigung wurde die Situation bereits eingehend bewertet. Abgesehen davon, dass es in der Unterführung ohnehin keinen geeigneten Standort für einen Verkehrsspiegel gibt, kam es in der Vergangenheit gerade bei Spiegeln in Unterführungen zu Vandalismus.
Um Zusammenstöße von Radfahrenden zu vermeiden, hat der Magistrat daher bereits Markierungen angebracht.
Der Magistrat hat auch abgewogen, ob der vorhandene Spiegel vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen entfernt werden sollte. Nach einer Prüfung hat der Magistrat dann entschiedenen, diesen Spiegel an seinem Standort zu belassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 767/9Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Juni 2024OMOM 5590Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2004Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab