Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Generell haben sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Speziell bei der hier angesprochenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Unterführung, die ausschließlich vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden kann. Im Rahmen einer früheren Ortsbesichtigung wurde die Situation bereits eingehend bewertet. Abgesehen davon, dass es in der Unterführung ohnehin keinen geeigneten Standort für einen Verkehrsspiegel gibt, kam es in der Vergangenheit gerade bei Spiegeln in Unterführungen zu Vandalismus. Um Zusammenstöße von Radfahrenden zu vermeiden, hat der Magistrat daher bereits Markierungen angebracht. Der Magistrat hat auch abgewogen, ob der vorhandene Spiegel vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen entfernt werden sollte. Nach einer Prüfung hat der Magistrat dann entschiedenen, diesen Spiegel an seinem Standort zu belassen.