Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim
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Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, in der Unterführung zwischen Woogstraße und Am Ginnheimer Wäldchen einen Verkehrsspiegel anzubringen. Dies wird als notwendig erachtet, um die Sicht in einer engen Kurve zu verbessern und Gefahrensituationen zu vermeiden.
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Am Ginnheimer Wäldchen — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Klarstellung der Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer Wäldchen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung des Rückbaus einer Fahrspur der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Am Ginnheimer Wäldchen sowie Begrünung der freiwerdenden Fläche09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zufahrt zum KGV Niddaufer durch Rückschnitt ermöglichen03.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Ginnheimer Wäldchen per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Unterführung zwischen Woogstraße und Am Ginnheimer Wäldchen in der ersten Kurve (aus Richtung Woogstraße kommend, unten rot markiert) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Im weiteren Verlauf der Unterführung (unten blau markiert) ist bereits ein Spiegel montiert. Da die erste Kurve deutlich enger und dementsprechend schwerer einzusehen ist, sollte an dieser Stelle erst recht ein Spiegel angebracht werden, um Gefahrensituationen zu verhindern.
(Quelle: Google Maps)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 767/9Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5590Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimDirektanregung
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2004Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7