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Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, in der Unterführung zwischen Woogstraße und Am Ginnheimer Wäldchen einen Verkehrsspiegel anzubringen. Dies wird als notwendig erachtet, um die Sicht in einer engen Kurve zu verbessern und Gefahrensituationen zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der Unterführung zwischen Woogstraße und Am Ginnheimer Wäldchen in der ersten Kurve (aus Richtung Woogstraße kommend, unten rot markiert) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Im weiteren Verlauf der Unterführung (unten blau markiert) ist bereits ein Spiegel montiert. Da die erste Kurve deutlich enger und dementsprechend schwerer einzusehen ist, sollte an dieser Stelle erst recht ein Spiegel angebracht werden, um Gefahrensituationen zu verhindern.

(Quelle: Google Maps)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2024OFOF 767/9Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 6. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5590Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2004Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

Mitdiskutieren

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