Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den städtischen Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn. Es werden die betroffenen Straßen, die geplanten Baumaßnahmen sowie die Wiederherstellung der Flächen nach Abschluss der Arbeiten erläutert. Ziel ist es, die Verkehrsführung während der Bauzeit zu regeln und die Auswirkungen auf die Anwohner zu minimieren.
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Motzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Unterholzbeseitigung im Riederwald durch Ziegenbeweidung zum Schutz der Wohngebäude durch Minimierung der Waldbrandgefahr29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit Riederwald: Installation von „Berliner Kissen“ an zwei Straßenzügen im Riederwald16.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nordmainische S-Bahn (NMS)27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Motzstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Zuwegungen zum Baufeld der Nordmainischen S-Bahn sind in den Planfeststellungsunterlagen (Anlage 7 ff.) dargestellt. In erster Linie wird der öffentliche Straßenraum für den Baustellenverkehr in Anspruch genommen. Für den Bereich, in dem vom öffentlichen Straßenraum aus kein direkter Zugang zum Baufeld möglich ist, wird eine temporäre Baustraße errichtet. Im Bereich Riederwald sind - gemäß Planfeststellungsunterlagen - die folgenden Straßen betroffen: Am Riederbruch, Motzstraße, Iselinstaße, Harkortstraße, Lahmeyerstraße und Am Erlenbruch. Der Neubau einer zweispurigen Eisenbahnstrecke (3685), parallel zur Bestandstrecke (3660), ist geplant. Dort entsteht eine Baustelleneinrichtungsfläche mit entsprechendem Baustellenverkehr, welcher südlich vom Riederwald unmittelbar an der derzeitigen Bahnanlage geplant ist. Hierfür müssen rund 7.750 Quadratmeter Fläche gerodet werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden im westlichen Bereich des Riederwalds rund 1.500 Quadratmeter Wald wieder aufgeforstet. Zu
- Die ersten Baumaßnahmen für den Streckenneubau beginnen ab dem ersten Quartal 2025, die Rodungsarbeiten starten Ende
- Im Juli 2024 haben bereits Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung - wie Leitungsverlegungen im Bereich des Danziger Platzes - begonnen. Zu
- Alle notwendigen Baustraßen werden nach Beendigung der Baumaßnahme zurückgebaut beziehungsweise wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Bei öffentlichen Straßen werden zudem Vorsorgemaßnahme gegen Verschmutzung getroffen (beispielsweise Reifenwaschanlagen). Zu
- Der Zugang zum Mittelbahnsteig der neuen S-Bahnstation "Fechenheim" wird über zwei Anbindungen erfolgen, - westlich über die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße zum Bahnsteig mit Treppe und Aufzug aus der neuen Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, - östlich über die Fuß- und Radwegüberführung Cassellastraße über barrierefreie Rampen auf den Mittelbahnsteig der S-Bahnstation Fechenheim. Der Magistrat wird gemeinsam mit der DB InfraGO das Konzept der Nordmainischen S-Bahn vorstellen. Dabei werden unter anderem der Stand der Vergabe für den Tunnel thematisiert sowie die ersten Baumaßnahmen. Der aktuelle Stand der Bauphasenplanung wird ebenfalls vorgestellt. Der Termin ist für Ende 2024 angedacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2024OFOF 635/11Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Juni 2024OMOM 5641Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahnDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2013Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab