Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die vorliegende Planung bedarf noch einer vertieften Betrachtung bzw. Nacharbeit, da die perspektivisch entstehende, sehr üppige Fahrbahnbreite geeignet ist, unverhältnismäßige Geschwindigkeiten bzw. Beschleunigungsvorgänge zu begünstigen. Mit einer abschließenden Stellungnahme ist voraussichtlich Anfang 2025 zu rechnen.