Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
Stellungnahme des Magistrats
Um im Abschnitt der Weserstraße zwischen der Gutleutstraße und der Münchener Straße einerseits die Engstelle zu beseitigen und andererseits keine Straße mit Überbreite zu schaffen, die zum Rasen einlädt, ist geplant, die derzeitigen Parkbuchten dem Gehweg zuzuschreiben. Die Parkstände (Längsparken) sollen hingegen auf der Fahrbahn neu eingerichtet werden. Um zu verhindern, dass die Seitenstreifen zukünftig zum Parken genutzt werden, werden diese abgepollert oder kurzfristig mit Pflanzkübeln o.ä. versehen. Ferner ist darauf zu achten, dass der Höhenunterschied zwischen dem Seitenstreifen und dem Gehweg durch Anrampungen oder in gleicher Weise geeignete Maßnahmen verkehrssicher hergestellt wird. Eine Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße ist erst nach Umbaumaßnahmen an der Lichtzeichenanlage G1 möglich.