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Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel

Vorlagentyp: STMagistrat
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zum Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel geprüft und entschieden, diese nicht umzusetzen. Die Gründe liegen in der Schutzwürdigkeit der betroffenen Flächen, die sowohl Bannwald als auch Landschaftsschutzgebiet sind.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregung ämterübergreifend geprüft und wird diese nicht umsetzen. Die bestehenden Trampelpfade verdeutlichen zwar einen gewissen Bedarf, allerdings liegen zwei der genannten Trampelpfade (1. und 3.) auf Bannwaldflächen. Bannwald ist nach dem Hessischen Waldgesetz (§13 HWaldG) geschützt. Eine Genehmigung der notwendigen Waldumwandlung für einen Ausbau zu einem asphaltierten Gehweg kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Der 2. Trampelpfad liegt im Landschaftsschutzgebiet (Zone 1). Auch hier kann ein Ausbau nicht ohne Weiteres genehmigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2024OFOF 991/5Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 26. Januar 2024OMOM 5058Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselDirektanregung
  3. 26. April 2024STST 819Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselStellungnahme
  4. 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 Wochen
    STST 2044Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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