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Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Bürgersteige am Oberforsthauskreisel anzulegen, um die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die Flächen derzeit nicht als Bürgersteig ausgebaut sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den am westlichen Teil des Oberforsthauskreisels endenden Bürgersteig in südöstliche Richtung bis zu der Lichtsignalanlage,
  2. die Fläche zwischen den beiden Lichtsignalanlagen als Bürgersteig und
  3. den Trampelpfad entlang der B 44 als Bürgersteig

auszubauen.

Begründung

Die oben beschriebenen Flächen sind nicht als Bürgersteig ausgebaut, sollen aber offensichtlich von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend genutzt werden. Hier ist ein Ausbau vorzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2024OFOF 991/5Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 26. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 5058Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel
    Direktanregung
  3. 26. April 2024STST 819Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselStellungnahme
  4. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 2044Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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