Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Bürgersteige am Oberforsthauskreisel anzulegen, um die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die Flächen derzeit nicht als Bürgersteig ausgebaut sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- den am westlichen Teil des Oberforsthauskreisels endenden Bürgersteig in südöstliche Richtung bis zu der Lichtsignalanlage,
- die Fläche zwischen den beiden Lichtsignalanlagen als Bürgersteig und
- den Trampelpfad entlang der B 44 als Bürgersteig
auszubauen.
Begründung
Die oben beschriebenen Flächen sind nicht als Bürgersteig ausgebaut, sollen aber offensichtlich von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend genutzt werden. Hier ist ein Ausbau vorzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2024OFOF 991/5Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5058Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselDirektanregung
- 26. April 2024STST 819Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselStellungnahme
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 2044Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats