Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h
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Zusammenfassung
Im Abschnitt Zehnmorgenstraße wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr auf 10 km/h angeordnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies geschieht in Abstimmung mit relevanten Behörden und ist seit Juli 2024 beschildert. Erwartet wird eine Reduzierung von Unfallrisiken und eine Verbesserung der Verkehrssituation.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Zehnmorgenstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Lindenau als Sackgasse eindeutig kenntlich machen15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle „Im Geeren“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Zehnmorgenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat (Straßenverkehrsbehörde) hat - im Benehmen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Obersten Straßenverkehrsbehörde - für den in Rede stehenden Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sowie Busse angeordnet (Verkehrszeichen 274-10 Straßenverkehrs-Ordnung mit Zusatzzeichen 1010-51 und -57). Die Beschilderung erfolgte im Juli 2024.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2022OFOF 332/9Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14, auf 15 km/hOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2022OMOM 2722Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hDirektanregung
- 23. Januar 2023STST 271Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hStellungnahme
- 14. August 2023STST 1714Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hStellungnahme
- 5. Februar 2024STST 253Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hStellungnahme
- 2. Dezember 2024Sie sind hierSTST 2002Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hStellungnahme
- 19. Oktober 2025OFOF 1115/9Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7688Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14Direktanregung
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 321Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab