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Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7688 entstanden aus Vorlage: OF 1115/9 vom 19.10.2025

Betreff: Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1
bis 14 Vorgang: OM 2722/22 OBR 9; ST 2002/24 Seit Juli 2024 gilt im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw, um die Erschütterungsimissionen zu reduzieren. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird berichtet, dass bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit die Belastung durch Erschütterungen deutlich zurückgeht. Leider wird das Tempolimit jedoch häufig missachtet, insbesondere von Linienbussen und Lkw. Dies führt erneut zu spürbar stärkeren Erschütterungen und damit zu einer erhöhten Belastung für die Anwohnerschaft. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse und Lkw in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 künftig stärker zu kontrollieren. Zur Verbesserung der Einhaltung des Tempolimits wird zudem vorgeschlagen, eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley-Anzeige") zu installieren, um auf die erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002