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Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14

Vorlagentyp: STMagistrat
178 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße wurde eingeführt, um die Erschütterungsimmissionen für Anwohner zu reduzieren. Die Regelung erweist sich als sinnvoll, da sie eine spürbare Entlastung der Bevölkerung bewirken kann. Eine vollständige Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kann jedoch nicht garantiert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Zehnmorgenstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die im Juli 2024 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 dient dem Ziel, die Erschütterungsimmissionen für die Anwohnerschaft zu reduzieren. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit eine spürbare Entlastung wahrgenommen wird, bestätigen grundsätzlich die Zielrichtung der getroffenen Maßnahme. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die vollständige und durchgängige Einhaltung verkehrsrechtlicher Anordnungen im fließenden Verkehr erfahrungsgemäß nicht in allen Fällen erreicht werden kann. Nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung wird im Straßenverkehr regelmäßig ein gewisser Anteil an Regelabweichungen festgestellt, der auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund kann eine absolute Durchsetzung einzelner Verkehrsregelungen nicht in jedem Einzelfall gewährleistet werden. Die der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung stehenden straßenverkehrsrechtlichen Instrumente wurden im vorliegenden Bereich bereits ausgeschöpft. Der zusätzliche Einsatz technischer Einrichtungen, wie etwa elektronischer Geschwindigkeitsanzeigen, ist vor dem Hintergrund der erforderlichen Differenzierung nach Fahrzeugarten derzeit nicht vorgesehen. Die Zehnmorgenstraße ist Bestandteil des dauerhaften Messprogramms der städtischen Verkehrspolizei. Aufgrund der Einstufung als Schulweg liegt der Schwerpunkt der Überwachung hierbei auf der Einhaltung der allgemeinen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Umfang und Orte von Geschwindigkeitskontrollen landesrechtlich geregelt sind und nicht im freien Ermessen der örtlichen Behörden liegen. Mit der Überarbeitung des entsprechenden ministeriellen Erlasses und dessen Inkrafttreten zum 02.09.2025 sind die zulässigen Kontrollörtlichkeiten abschließend festgelegt. Maßnahmen, die vorrangig dem Schutz von Gebäuden vor Erschütterungen dienen, sind hierin derzeit nicht explizit vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. September 2022OMOM 2722Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hDirektanregung
  2. 2. Dezember 2024STST 2002Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hStellungnahme
  3. 19. Oktober 2025OFOF 1115/9Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 30. Oktober 2025OMOM 7688Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14Direktanregung
  5. 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 178 Wochen
    STST 321Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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