Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 9

Anregungstext

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Streckenabschnitt der Zehnmorgenstraße Nummern 1 bis 14 zur Minderung von Erschütterungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Schwerlastverkehr auf 15 km/h eingeführt werden kann. Messungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vom 16. Januar 2019 ergaben eine erhebliche Belästigung der Bewohnerinnen und Bewohner am Tag und in der Nacht infolge Erschütterungseinwirkungen durch Busse und Lkw. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 15 km/h kann die Erschütterungen deutlich reduzieren. Es handelt sich hierbei um eine milde Maßnahme, da die Fahrzeitverlängerung in diesem kurzen Abschnitt nur wenige Sekunden betragen wird und keine betriebliche Anpassung des VGF (Buslinien 63, 66, 69) erforderlich ist.

Verknüpfte Vorlagen