Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Ortsbeiräte frühzeitig in die Planungen von Landesbehörden einzubinden, um eine bessere Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dies soll durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geschehen, die es den Ortsbeiräten und der Bevölkerung erlaubt, Einfluss auf die städtische Willensbildung zu nehmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird bei Bauvorhaben Dritter, die baulich innerstädtisch realisiert werden, gemäß Baugesetzbuch (BauGB) als Träger der öffentlichen Belange (TöB) beteiligt. In diesem Rahmen gibt der Magistrat eine Stellungnahme ab. Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte erhalten die Ortsbeiräte Gelegenheit eine Stellungnahme gegenüber dem Magistrat dazu abzugeben.
Die Ortsbeiräte haben jedoch ebenso wie jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit sich im Rahmen der sog. frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 VwVfG in einem frühen Stadium über die Absichten des Vorhabenträgers zu informieren und auf der Grundlage dieser frühen Informationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die städtische Willensbildung Einfluss zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2024OFOF 515/12Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2024OMOM 5454Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbindenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2023Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab