Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
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Bisheriger Verlauf
15.11.2024
02.12.2024
28.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS OF_1037-2_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS OM_6237_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS ST_529_202515.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS OF_1037-2_202402.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS OM_6237_202428.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Details im PARLIS ST_529_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 1037/2 vom 15.11.2024
Betreff: Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen und/oder straßenbautechnischen Maßnahmen (z. B. Fahrbahnschwellen, Aufpflasterung, Fahrbahnverengung durch Blumenkübel/Pflanzbeete Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme etc.) eine Verkehrsberuhigung Am Dammgraben, im Abschnitt zwischen Buzzistraße und Müllerstraße, erreicht werden kann und diese Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung:
Es handelt sich um eine Anregung des Vereins SV 66 Frankfurt e. V. und des zuständigen Kinderbeauftragten. Das Tempo-30-Limit wird in dem genannten Straßenabschnitt leider häufig ignoriert und vor allem während Messezeiten ist die Straße sehr frequentiert. Gleichzeitig wird die Straße aufgrund der anliegenden Institutionen, darunter der SV 66 Frankfurt e. V., eine Kita sowie ein Restaurant, häufig gequert, v. a. auch von Kindern. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen der Kuhwaldsiedlung beitragen. Es dient zur Kenntnis, dass der SV 66 Frankfurt e. V. eine Patenschaft für Blumenkübel und/oder Pflanzbeete übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 529
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1