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Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, Informationen über die Leerstände an der Goethe-Universität einzuholen und diesen Dialog mit der Universität zu fördern. Ziel ist es, den Leerstand zu reduzieren und eventuell Zwischennutzungen zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ob er einen Überblick über die Leerstände in der Goethe-Universität hat. Falls nein, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Universität in Verbindung zu setzen, um diesen zu erhalten.

Begründung

Auf dem Uni-Campus Bockenheim stehen Tausende Quadratmeter Fläche leer. Die Universität verwaltet den Leerstand und lässt keine Zwischennutzung zu. Es ist nicht Aufgabe der Universität, jahrelang Tausende von Quadratmetern ungenutzt zu lassen. Weshalb wurde nicht schon längst ein Informationsaustausch und Dialog mit der Stadtgesellschaft aufgenommen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 1043/2Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 2. Dezember 2024Sie sind hier
    OMOM 6238Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität
    Direktanregung
  3. 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 648Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
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Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-1

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