Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
- Wie versteht die Universität die in ihrem Nachhaltigkeitskonzept genannten Aufgaben der Nachhaltigkeit? Was soll geschehen in Bezug auf die Leerstands-Verwaltung von großen Flächen, die für ihre Aufgaben weder aktuell noch in Zukunft genutzt werden, aber auch für Zwischennutzungen nicht freigegeben werden?
- Gibt es eine Einsicht in den Vertrag, den die Universität mit dem Land über die bauliche Entwicklungsplanung geschlossen hat und regelt dieser über mittelfristige Zeiträume von 3 - 5 Jahren auch den Leerstand?
- Verfügt der Magistrat über einen Überblick der Leerstände der Goethe-Universität - und wenn nein, kann er diesen Überblick von der Universität anfordern und erhalten?
Begründung
Bockenheim und Verwaltung durch die Universität
- Wie versteht die Universität die in ihrem Nachhaltigkeitskonzept genannten Aufgaben der Nachhaltigkeit? Was soll geschehen in Bezug auf die Leerstands-Verwaltung von großen Flächen, die für ihre Aufgaben weder aktuell noch in Zukunft genutzt werden, aber auch für Zwischennutzungen nicht freigegeben werden?
- Gibt es eine Einsicht in den Vertrag, den die Universität mit dem Land über die bauliche Entwicklungsplanung geschlossen hat und regelt dieser über mittelfristige Zeiträume von 3 - 5 Jahren auch den Leerstand?
- Verfügt der Magistrat über einen Überblick der Leerstände der Goethe-Universität - und wenn nein, kann er diesen Überblick von der Universität anfordern und erhalten? Begründung: Auf dem Uni-Campus Bockenheim stehen tausende Quadratmeter Fläche leer. Die Universität "verwaltet" den Leerstand und lässt keine Zwischennutzung zu. Es ist nicht Aufgabe der Universität, jahrelang zig-tausende von Quadratmetern ungenutzt zu lassen. Weshalb wurde nicht schon längst ein Informationsaustausch und Dialog mit der Stadtgesellschaft aufgenommen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 1043/2Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätOrtsbeiratsantrag · Linke
- 2. Dezember 2024OMOM 6238Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätDirektanregung
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 648Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffer 1. und Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme