Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
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Bisheriger Verlauf
16.10.2024
02.12.2024
12.05.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Details im PARLIS OM_6227_2024Stellungnahme des Magistrats
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Details im PARLIS ST_773_202516.10.2024
02.12.2024
12.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Details im PARLIS ST_773_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024
Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung:
Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0