Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien (Italienstiftung)
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien. Aufgrund bestehender Rückstände kann derzeit kein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung genannt werden, jedoch wird die Initiative des Ortsbeirats in die Liste der Maßnahmen aufgenommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Rund um das Thema Bücherschränke gibt es Rückstände, die aktuell nach und nach abgearbeitet werden. Der Magistrat bedauert, dass er daher aktuell keinen Zeithorizont für die weiteren Schritte zu dem gewünschten Bücherschrank nennen kann.
Der Magistrat hat die Initiative des Ortsbeirats aber auf die Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen aufgenommen und wird selbstredend unaufgefordert auf den Ortsbeirat zugehen, sobald die vorhandenen Kapazitäten dies zulassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2024OFOF 942/2Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 1. Juli 2024OIBOIB 332Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)Budget-Initiative
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1981Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab