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Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreie RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des Autos

Vorlagentyp: B
135 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Einführung der Umweltprämie zielt darauf ab, Anreize für eine umweltfreundliche Mobilität zu schaffen, indem die Kosten des Deutschlandtickets für ein Jahr übernommen werden, wenn ein PKW mit Verbrennungsmotor abgeschafft wird. Dies soll die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in Frankfurt reduzieren und die Verkehrswende unterstützen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Bericht

  1. Beschlusslage und erfolgte Anpassungen

Durch den Etatantrag E 42 vom 04.05.2022 und den anschließenden Haushaltsbeschluss vom 09.06.2022 erfolgte die Bereitstellung von 500.000 Euro für die Umsetzung einer Art "Abwrackprämie" für Frankfurt am Main. Für alle Frankfurterinnen und Frankfurter, die ihren PKW mit Verbrennungsmotor verschrotten lassen und somit endgültig abmelden, sollten die Kosten für eine RMV-Jahreskarte im Tarifgebiet 50 übernommen werden. Damit sollten die Anzahl der zugelassenen PKW in Frankfurt reduziert und die Verkehrswende befördert werden.

Nach dem Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 374, sollte zur Umsetzung der Prämie ein möglichst fälschungssicheres Antrags- und Erstattungsverfahren entwickelt und eine öffentliche Stelle zur Durchführung des Verfahrens festgelegt werden.

Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und den damit einhergehenden Kostenvorteilen und der Tatsache, dass das Deutschlandticket mittlerweile die regulären Jahreskarten fast vollständig abgelöst hat, wird die Umsetzung nicht mehr mit der Prämie einer RMV-Jahreskarte des Tarifgebiets 50, sondern mit dem Abonnement des Deutschlandtickets für zwölf Monate vorgenommen. Damit profitieren die Empfänger:innen der Prämie vom Zusatznutzen der deutschlandweiten Gültigkeit des Deutschlandtickets.

Abweichend vom Etatantrag wird auch nicht mehr ausschließlich die Verschrottung des Fahrzeugs vorausgesetzt, sondern jegliche Art der Abschaffung eines PKW mit Verbrennungsmotor aus Frankfurt prämiert. Damit soll verhindert werden, dass das erwartete Antragsaufkommen zu gering ausfällt. Vor diesem Hintergrund wurde die Benennung der Prämie nicht als "Abwrackprämie", sondern als "Umweltprämie" vorgeschlagen. Dieser Name wird im folgenden Bericht verwendet.

Die Umweltprämie wurde zum

  1. Juli 2024 eingeführt.

2. Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie

Die Beantragung der Umweltprämie erfolgt in drei Schritten.

(1) Beantragung des persönlichen Auszugs aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamts

Nach der Abschaffung eines PKW beantragt die antragstellende Person einen persönlichen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Dies ist gebührenfrei, online oder postalisch, beim Kraftfahrtbundesamt möglich.

(2) Ausfüllen des Bestellscheins für das Deutschlandticket als Umweltprämie

Der Bestellschein wird durch die antragstellende Person mit ihren persönlichen Daten, Zahlungsdaten und Daten zu dem abgeschafften Fahrzeug ausgefüllt und zusammen mit einer Selbstverpflichtung unterschrieben. Damit werden die geltenden Konditionen und die Mitwirkungspflichten akzeptiert und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Zudem wird über eine Eintragung im Bestellschein das gewünschte Startdatum des Abos angegeben. Es kann zwischen dem ersten Tag des laufenden Monats und dem ersten Tag des Folgemonats gewählt werden.

(3) Persönliche Beantragung der Umweltprämie im VGF-TicketCenter an der Hauptwache

Die antragstellende Person reicht im VGF-TicketCenter an der Hauptwache den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein für das Deutschlandticket als Umweltprämie und den Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister ein. Die Mitarbeitenden der VGF prüfen das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen.

Um Missbrauch zu verhindern und den Anforderungen des Etatantrags zu entsprechen, wurden die folgenden Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie festgelegt:

  • Die antragstellende Person hat ihren Erstwohnsitz in Frankfurt am Main.
  • Die antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Die antragstellende Person hat einen auf ihren Namen zugelassenen PKW verschrotten lassen oder an eine haushaltsfremde Person verkauft oder verschenkt.
  • Der abgeschaffte PKW hatte einen Verbrennungsmotor.
  • Die Abschaffung des PKW erfolgte maximal drei Monate vor der Antragstellung (seit September 2024 auf fünf Monate erweitert).
  • Die antragstellende Person hat in den 12 Monaten vor Antragstellung kein Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen.
  • Die antragstellende Person verpflichtet sich, in den 12 Monaten des Bezugs der Umweltprämie eine PKW-Anschaffung unverzüglich zu melden und bei einer evtl. Missbrauchsprüfung mitzuwirken.

Bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen - und damit der Berechtigung zum Prämienbezug - wird das persönliche Deutschlandticket-Abo angelegt. Im Kundenkonto der prämienbeziehenden Person wird ein Guthaben im Wert von 588 € gebucht, welches sich in den kommenden 12 Monaten automatisch monatlich um den Preis des Deutschlandtickets reduziert, sodass das Bankkonto der prämienbeziehenden Person ab dem 13. Monat per Lastschriftmandat belastet wird. Die Chipkarte für die prämienbeziehende Person wird mit dem Deutschlandticket-Abo zur Umweltprämie beschrieben und direkt an die Person ausgegeben.

3. Marketing und Kommunikation

Die Einführung der Umweltprämie wurde öffentlichkeitswirksam begleitet. Es wurde außerdem ein Info-Flyer erstellt, der in allen VGF-TicketCentern und Ticketshops und bei der Frankfurter Zulassungsbehörde ausgelegt wurde. Dieser enthält alle relevanten Informationen zur Beantragung der Umweltprämie, die Antragsvoraussetzungen und die Datenschutzhinweise sowie den Bestellschein für das Deutschlandticket als Umweltprämie. Der Bestellschein wird zusätzlich online zum Download angeboten.

Alle denkbaren Ansprechstellen (VGF-TicketCenter, VGF-Aboservice, traffiQ-Kundenberatung, Zulassungsbehörde) wurden vorab ausreichend informiert, um Nachfragen beantworten zu können. Zudem steht eine zentrale Auskunftsstelle mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

4. Missbrauchsprüfung

Die antragstellende Person verpflichtet sich, eine PKW-Anschaffung in den 12 Monaten des Prämienbezugs unverzüglich zu melden. Bei einer freiwilligen Meldung einer PKW-Anschaffung während der Prämienzeit, wird das verbleibende Guthaben im Kundenkonto storniert. Sofern das Abonnement des Deutschlandtickets nicht gekündigt wird, werden die monatlichen Kosten ab dem nächsten Monat nach der Meldung per Lastschrift vom angegebenen Bankkonto eingezogen.

Darüber hinaus verpflichtet sich die antragstellende Person, nach Aufforderung erneut einen aktuellen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister einzureichen. Zur Missbrauchsprüfung wird ein Teil der prämienbeziehenden Personen in der Zeit des Prämienbezugs per E-Mail durch die VGF aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen aktuellen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister einzureichen. Der Registerauszug wird durch die VGF auf eine mögliche Zulassung eines PKW in der Zeit des Prämienbezugs geprüft. Wird eine Zulassung festgestellt oder wird der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen, liegt keine Berechtigung zum Prämienbezug vor und die gewährte Prämie muss zurückgezahlt werden. Die VGF stellt der betreffenden Person den Wert der erhaltenen Prämie in Rechnung und erstattet traffiQ den Betrag per Gutschrift.

5. Abrechnung der gebuchten Guthaben

Die VGF stellt monatlich gebündelte Rechnungen über alle gebuchten Guthaben im Wert von 588 € pro Abo an traffiQ. traffiQ begleicht diese Rechnungen mit dem durch das Mobilitätsdezernat bereitgestellten Budget. Dabei übernimmt traffiQ die Kontrolle der Ausschöpfung des Budgets.

6. Antragsaufkommen und Budgetüberwachung

Die Umweltprämie soll berechtigten Personen für ein Jahr die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Da nach dem Haushaltsbeschluss das Deutschlandticket eingeführt wurde, empfahl es sich, abweichend von dem Etatantrag, anstatt der RMV-Jahreskarte die Kosten des Abonnements des Deutschlandtickets für zwölf Monate zu übernehmen. Neben dem größeren Nutzen für den Antragsteller, sind auch die Kosten für das Deutschlandticket geringer als der Preis einer RMV-Jahreskarte. Durch die Kostenersparnis von 338,10 Euro pro Prämie, können mit den bereitgestellten 500.000 Euro 850 statt 539 PKW-Abschaffungen prämiert werden.

Für ähnliche Prämien, die in Heidelberg und Darmstadt angeboten werden/wurden, gibt/gab es zwischen 7 und 13 Anträge pro Monat. Diese Prämien werden/wurden ebenfalls bei jeglicher Art der Abschaffung eines Verbrennerfahrzeugs ausgegeben. In Heidelberg erhalten berechtigte Personen ebenfalls für ein Jahr das Abo des Deutschlandtickets, in Darmstadt gab es (bis 2023) ein für drei Monate in Darmstadt gültiges ÖPNV-Ticket. Hochgerechnet anhand der Anzahl der zugelassen PKW würde ein ähnliches Antragsaufkommen für Frankfurt am Main bis zu 60 Anträge pro Monat bedeuten.

Ungefähres AntragsvolumenFrankfurt am MainDarmstadtHeidelberg
zugelassene PKW (auf Tausend gerundet)350.00075.00050.000
Anträge pro MonatHochrechnung: 49-60137

Daraus ergibt sich eine Schätzung der maximalen Kosten von 423.360 € für ein Jahr. Das angesetzte Budget von 500.000 € wird daher für einen Aktionszeitraum von bis zu 12 Monaten als ausreichend eingeschätzt. Dennoch überwacht traffiQ die Ausschöpfung des Budgets anhand der von der VGF gestellten Rechnungen und organisiert einen Abstimmungstermin zum weiteren Vorgehen spätestens sobald 80 % des angesetzten Budgets verbraucht sind.

7. Evaluation

traffiQ wird die Umweltprämie durch Befragungen der prämienbeziehenden Personen adäquat evaluieren. Die prämienbeziehenden Personen werden gebeten, anonym einen Online-Fragebogen zur Zufriedenheit mit der Umweltprämie auszufüllen. Daneben werden auch Fragen zum Mobilitätsverhalten vor, während und nach der Prämienzeit gestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022EE 42Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreies RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des AutosEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 30. September 2022BB 374Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreie RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des AutosMagistratsbericht
  3. 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 135 Wochen
    BB 439Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreie RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des Autos
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 32 · 20.01.2025
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

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