Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main spricht sich gegen einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 im Stadtgebiet aus. Ingenieurleistungen zur Beantwortung der Anregungen werden nicht als erforderlich erachtet. Im Falle eines Ausbaus sollen die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen von der Autobahn GmbH übernommen werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich bereits gegen einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 im Stadtgebiet ausgesprochen. Daher erachtet der Magistrat es nicht als erforderlich, Ingenieurleistungen zu beauftragen, um die in der Anregung gestellten Fragen qualifiziert zu beantworten.
Sollte es wider Erwarten zu einem Ausbau kommen, werden die Anregungen des Ortsbeirates im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens geklärt. Sollte es zu einem Ausbau der BAB 5 kommen, müssen die hierdurch verursachten Kosten zum Schutz vor Lärm von der Ausbauunternehmerin, hier der Autobahn GmbH, übernommen werden. Dies gilt auch bei Eingriffen in Kleingartenflächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024OFOF 444/8Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024OMOM 5698Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1987Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab