Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Machbarkeit eines aktiven Lärmschutzes für die Nordweststadt und Niederursel zu prüfen, ohne die A 5 auf zehn Fahrstreifen auszubauen. Dies geschieht, um die Anwohner vor Lärm zu schützen und die Kosten für verschiedene Maßnahmen transparent zu machen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A 5 von heute sechs auf zehn Fahrstreifen bei
a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf acht Spuren und
b) rein nach Lärmvorsorgekriterien
realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden;
- welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären:
a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau";
b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau";
c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall;
d) im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim;
e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt.
Begründung
Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A 5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A 5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 Kilometer reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter Seite bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch Lärm mindernde Fahrbahnbeläge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024OFOF 444/8Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5698Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1987Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 2024