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Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

Details im PARLIS OF_1032-2_2024
02.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

Details im PARLIS OM_6233_2024
06.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen

Details im PARLIS OF_1053-2_2025
20.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

Details im PARLIS OM_6368_2025
10.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

Details im PARLIS ST_897_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024

Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten
Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken.

Begründung:

Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368
Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme