Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Starkregenvorsorge, um die Gefahren durch Starkregenereignisse zu reduzieren. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern und durch die Auswertung von Starkregengefahrenkarten. Ziel ist es, die Gefährdungen im öffentlichen Raum zu minimieren und die Sicherheit der Gebäude zu erhöhen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die Starkregenvorsorge ist grundsätzlich eine interdisziplinäre, kommunale Gemeinschaftsaufgabe bei der neben der Stadt Frankfurt am Main auch die Grundstückseigentümer einen Beitrag leisten müssen. Als wichtige Grundlage für weitere Planungen im öffentlichen Raum sowie für Objektschutzmaßnahmen auf den einzelnen Grundstücken wurden die gefährdeten Bereiche mittels der Starkregengefahrenkarte ermittelt und dargestellt.
Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt auf Grundlage der ermittelten bzw. bereits bekannten Gefährdungsbereiche die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, die vom öffentlichen Raum ausgehenden und übergeordneten Gefährdungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu reduzieren. Aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdungsbereichen ist jedoch zunächst eine detaillierte Auswertung der Starkregengefahrenkarten und anschließende Priorisierung der Fälle erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt interdisziplinär durch verschiedene städtische Ämter.
Aktuell werden Maßnahmen zur Verbesserung der Starkregengefahr im Rahmen eines Pilotprojekts im Bereich "Frankfurter Berg" geplant. Das Projekt soll zunächst abgeschlossen und die Ergebnisse abgewartet werden, bevor das Vorgehen auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Eine stadtweite Überplanung ist derzeit jedoch nicht geplant.
Unabhängig davon, wann und ob weitergehende kommunale Überflutungsschutzmaßnahmen umgesetzt werden, können diese nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es auch erforderlich, dass die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um ihre Gebäude wirksam vor Starkregeneinflüssen zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2024OFOF 979/2Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur GefahrenabwehrOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2024VV 1017Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur GefahrenabwehrAnfrage
- 2. Dezember 2024Sie sind hierSTST 1992Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur GefahrenabwehrStellungnahme
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1174Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur GefahrenabwehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab