Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Denkmalschutz und die Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Postbankgebäudes im Marbachweg gebeten. Ziel ist es, Klarheit über bestehende Einschränkungen und die zukünftige Nutzung des Gebäudes zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird, auch in Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz und gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten?
- Bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten?
- Konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden und, wenn ja, wie?
- Falls solche Einschränkungen bestanden:
a) Warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft?
b) Warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben?
- Welche Umbauten können wann und wie erfolgen?
- Welche Umbauten können nicht erfolgen?
- Ab wann kann und auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen kann dort der Sport störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden?
- Wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen?
- Wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt?
Kontext
Der Magistrat wird, auch in Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege, um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 934/10Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024Sie sind hierVV 1069Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegAnfrage
- 3. März 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 310Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen