Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten:
Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz,
gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten,
bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten,
konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie,
falls solche Einschränkungen bestanden:
a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft,
b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden,
welche Umbauten können wann und wie erfolgen können,
welche Umbauten können nicht erfolgen,
ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll,
wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen,
wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt?
Begründung
Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024Sie sind hierOFOF 934/10Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024VV 1069Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegAnfrage
- 3. März 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 310Ehemaliges Postbankgebäude im MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme