Leer stehende BImA-Wohnungen
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Zusammenfassung
Der Magistrat bemüht sich aktiv um die Senkung des Leerstands von Wohnungen in Frankfurt. Dies geschieht durch konstruktive Gespräche mit der BImA und die Unterstützung von gesetzlichen Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand. Ziel ist es, die Wohnraumsituation in Frankfurt zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025
Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Mit der Abschaffung der Anwendung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Dementsprechend kann der Leerstand von Wohnungen aus dem Bauordnungsrecht nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich.
Aktuell existieren gesetzliche Regelungen gegen Wohnraumzweckentfremdung in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen; Schleswig-Holstein befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren hierzu. Kürzlich hat auch das Land Hessen angekündigt, entschlossene Maßnahmen gegen den Missstand leerstehender Wohnungen umzusetzen. Der Magistrat begrüßt den Ansatz der hessischen Landesregierung, ein neues "Gesetz gegen spekulativen Leerstand" im Geltungsbereich eines "angespannten Wohnungsmarktes" zu schaffen (Vgl. hessischer Koalitionsvertrag).
Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenziellen Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Gespräche vom Magistrat regelmäßig auf die angespannte Wohnungslage in Frankfurt hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022OFOF 340/10Leerstehende BImA-WohnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2022OAOA 202Leer stehende BImA-WohnungenAnregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierBB 433Leer stehende BImA-WohnungenMagistratsbericht
- 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 160 WochenBB 202Leer stehende BImA-WohnungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.